Der Spielverbund Nord hat als Reaktion auf die durch die Landesregierungen erfolgten
Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 07.04.2020 folgendes
einstimmig beschlossen:
1. Der Spielbetrieb wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt
2. Eine Evaluierung des unter 1. genannten Beschlusses finden statt wenn:
a. eine Landesregierung der vier betroffenen Bundesländer die Trainingsstätten für
den Trainingsbetrieb öffnen oder
b. zum 07.06.2020
3. Sollte der Spielbetrieb in mind. einem der betroffenen Bundesländer erst nach dem
01.07.20 aufgenommen werden können, prüft der Spielverbund:
a. eine Verlängerung der Saison bis zum 30.11.10
b. Alternative Spielpläne unter Einbeziehung der jeweils in der Liga betroffenen Vereine
durch die Landesverbände (nicht Ligaobleute)
c. Neugliederung der Gruppen einer Liga, sollten nur einzelne Bundesländer einen
Spielbetrieb ermöglichen
4. Die Entscheidung über eine Streichung oder Annullierung der Saison 2020 erfolgt nur
unter folgenden Bedingungen:
a. Die unter Punkt 3 genannten Maßnahmen sind nicht umsetzbar
b. Die Landesverbände im Spielverbund stimmen einer Streichung bzw. Annullierung
der Saison auf Grundlage eines Mitgliedervotums der eigenen Mitgliedsvereine zu
5. Vereine, die durch Mitgliederschwund in Folge der Pandemie ihre Mannschaft
zurückziehen müssen, werden durch die Landesverbände nicht sanktioniert
6. Alle während der Aussetzung geplanten Spiele gelten als ausgefallen und werden neu
angesetzt.
7. Der Spielbetrieb startet frühestens zwei Wochen nach Öffnung der Trainingsstätten
Begründung:
In der aktuellen Situation können die Landesverbände im Spielverbund Nord ebenso wie alle
Vereine nur reagieren.
Es ist von allen Landesregierungen angekündigt, dass am 14.04.20 eine Neubewertung der
Situation erfolgt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Freigabe aller Trainings- und
Spielstätten zu den Maßnahmen gehören, die ab dem 30.04.20 umgesetzt werden.
Um den Landesverbänden und den Vereinen einen ständige Neubewertung zu ersparen, dient
diese Beschlussfassung der Beruhigung in der aktuellen Situation. Jede betroffene Person
kann sich in den Medien über den aktuellen Stand der Maßnahmen informieren.