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Mitteilung von AFVD vom 09.05.2016
Aufgrund aktueller Anfragen aus dem Vereinsbereich haben AFVD Präsidium, Wettkampfkommission, Technische Kommission und Regelkommission sich mit der Frage beschäftigt, ob der Einsatz von Drohnen bei American Football Spielen im Verbandsbereich gestattet ist.
Das Ergebnis ist, daß nach dem derzeitigen Regelwerk NICHT gestattet ist.
Neben dem eigenen Verbandsregelwerk stehen dem auch noch staatliche Vorschriften entgegen. Der Einsatz von Drohnen über einem Football-Feld birgt nicht überschaubare Risiken für Leib, Leben und Gesundheit von Spielern, Offiziellen und Zuschauern. Es handelt sich bei der Regel um keine abdingbare Regel. Die Regel gilt bei ALLEN Spielen im gesamten Verbandsbereich Deutschlands, unabhängig von der Liga, der Landesverband oder der Altersklasse. Landesverbände und Spielverbünde können auch keine abweichenden Regelungen für ihren Verbandsbereich erlassen.
Die Hauptschiedsrichter sind angehalten, bei Verstößen gegen die Regelung das Spiel zu unterbrechen und ggf. das Siel auch abzubrechen. Ein eigener Handlungsspielraum besteht für den Hauptschiedsrichter nicht. Die Pflicht, den Einsatz von Drohnen über einem Sportplatz zu unterbinden, trifft zunächst den Platzverein. Diese muß über seinen Platzordnerdienst den Einsatz unterbinden. Verstöße können als fehlerhafter Ordnungsdienst geahndet werden.
Es wird daran erinnert, daß erst unlängst bei einem Ski-Rennen eine Drohne unmittelbar hinter dem Ski-Rennfahrer abstürzte und ein tödlicher Unfall nur durch eine glückliche Fügung verhindert wurde.
Deutsche Regeln 2016 (Regel 1-4-11) :
Artikel 11. Verbotene Gegenstände auf dem Feld
a) Fernsehapparate oder Monitore an den Seitenlinien, der Press Box oder an anderen Orten des Stadions zum Coaching, für Schiedsrichter oder sonstige Belange anderer Offizieller sind verboten. Bewegte Bilder, jede Art von Filmen, Bildübertragungsgeräte, Videobänder, Fotografien, Faxgeräte und Computer sind zu jeder Zeit während des Spieles oder zwischen den Perioden für Coaches oder zu Trainingszwecken verboten. (Ausnahme: Monitore dürfen nur benutzt werden, um die Fernseh- oder Webübertragungen des laufenden Spieles (Direktübertragung) anzuzeigen.
Das Heimteam ist dafür verantwortlich, identische Übertragungsgeräte in der Coaches Kabine beider Teams bereitzustellen. Eine Coaches Kabine ist ein Raum, der sich in einem gesonderten Bereich des Spielortes, jedoch nicht in der Nähe der Teamzone, befindet. Dieser Raum darf keine Geräte zum wiederholten Abspielen oder Speichern des Geschehens enthalten.)
b) Es ist nur eine Sprechverbindung zwischen der Press Box und der Teamzone erlaubt. Jede weitere Sprechverbindung für die Belange des Coachings ist verboten.
c) Kommunikations-Einrichtungen der Medien, einschließlich Kameras, Schallvorrichtungen, Computer und Mikrofone, sind auf und über dem Feld oder in und über der Teamzone verboten (Regel 2-31-1).
Ausnahmen:
1. Eine Kamera hinter Pfosten und Querlatte, die am Tor befestigt ist.
2. Eine Kamera ohne Audiokomponente kann an der Mütze des Umpires mit dessen vorheriger Zustimmung angebracht werden.
3. Eine Kamera ohne Audiokomponente kann über den Teamzonen und dem Spielfeld, einschließlich der Endzonen, angebracht werden.
4. Eine von den 60 Personen, die sich neben den Teammitgliedern in Ausrüstung in einer Teamzone aufhält, darf Videoaufnahmen machen.
d) Mikrofone, die von den Coaches getragen werden, um von Medien Mitteilungen zu erhalten, sind während des Spieles verboten. Mitglieder eines Teams dürfen von Beginn der ersten Periode bis der Referee das Spielende erklärt nicht interviewt werden (Ausnahme: Nur Coaches dürfen zwischen dem Abschluss der zweiten Periode und dem Beginn der dritten Periode interviewt werden).
e) Niemand in der Teamzone oder in der Coaching Box darf künstliche Klangverstärker benutzen, um mit den Spielern auf dem Feld zu kommunizieren.
f) Jeder Versuch, entweder durch Ton- oder Filmmittel Signale aufzunehmen, die von gegnerischen Spielern, gegnerischen Coaches oder anderem gegnerischen Teampersonal gegeben werden, ist verboten.