Die schleswig-Holsteinische Landesregierung hat Heute zur Eindämmung des Corona- Virus per Erlass Veranstaltungen ab 1000 Personen untersagt. Damit ist die Grundlage für die Durchführung der Cheerleadingmeisterschaft am 21.03.20 in der Hansehalle Lübeck mit ca. 1700 Personen nicht mehr vorhanden.

Die Verantwortlichen der beiden Landesverbände haben neben der Absage auch die Durchführung einer Meisterschaft ohne Zuschauer erwogen. Diese Option wurde jedoch schnell verworfen, da auch ohne Zuschauer eine große Anzahl an Teilnehmern aus ganz Norddeutschland eng miteinander in Kontakt gekommen wären.

Der American Football und Cheerleading Verband Hamburg sowie der American Football und Cheerleading Verband Schleswig-Holstein als Veranstalter möchten jedoch auf keinen Fall eine (schnellere) Verbreitung des Virus fördern!

Die angemeldeten Teams haben sich aufgrund der Absage automatisch für die Deutsche Meisterschaft im Mai in Koblenz qualifiziert. Anders als bei einer Qualifikation bei der Meisterschaft besteht jedoch die Möglichkeit, die Teilnahme abzulehnen. Teams die nach Koblenz fahren möchten, müssen sich bis zum 24.03.20 anmelden.

Die Erstattung der Eintrittsgelder findet über Eventim statt. Wer die Karten online erworben hat, wird von Eventim angeschrieben werden. Wer die Karten an einer Vorverkaufsstelle erworben hat, wendet sich bitte dorthin. Aufgrund der vielen Absagen von Veranstaltungen bitten wir darum, Eventim ein paar Tage Zeit zu geben.

Der finanzielle Schaden der beiden Verbände ist aufgrund der bereits getätigten Ausgaben hoch. Es wird intern an Möglichkeiten gearbeitet, diesen Schaden zu begrenzen.

Zuletzt möchten wir betonen, wie sehr wir die Absage bedauern. Alle Teams haben viele Monate trainiert, um auf der geplanten Meisterschaft ihr Können zu zeigen. Auch die Verantwortlichen arbeiten seit fast einem Jahr an der Organisation der Meisterschaft. Die Gesundheit jedes Einzelnen ist jedoch wertvoller als jeder Pokal, wir bitten daher wirklich darum, uns diese Absage nicht nachzutragen.

Pressemitteilung vom 10.03.2020 AFCVSH

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