Für die bevorstehende Bundesversammlung am 19.11.2022 haben neun Landesverbände einen Antrag für die Abwahl des amtierenden Präsidiums fristgerecht eingereicht.

Die Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen nutzten damit den in der Satzung des AFVD vorgesehenen Widerruf der Bestellung des Präsidiums durch das Gremium. Weitere Landesverbände haben die Unterstützung der Abwahl bekundet.

Die Landesverbände werden bis zu der Bundesversammlung Kandidaten für das neu zu wählende Präsidium benennen.

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